Schwerpunktthema
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WAS MUSS BEI DER NÄHRWERTKENNZEICHNUNG
BEACHTET WERDEN?
STATUS QUO
Bis kurz vor Inkrafttreten der LMIV am 13.12.2014 fehlte eine national verbindliche
Regelung zur Kennzeichnung von Allergenen bei loser Ware. Ohne sie würden für lose
Ware die gleichen Bedingungen gelten wie für verpackte Ware.
Ab dem 13. Dezember 2016 sind folgende Angaben in festgelegter
Reihenfolge zu machen:
■
■
Das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) hat im Juli 2014
einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht. Noch Anfang November musste aber
davon ausgegangen werden, dass diese Durchführungsverordnung frühestens im
Februar 2015 im Bundesrat verabschiedet werden kann. Bis sie in Kraft treten
würde, könnten dann noch einmal weitere drei bis fünf Monate vergehen, so dass eine
Regelung erst Mitte nächsten Jahres gegriffen hätte.
E
nergie / Brennwert *
F
ett *
■
G
esättigte Fettsäuren *
■
E
infach ungesättigte Fettsäuren
■
M
ehrfach ungesättigte Fettsäuren
■
K
ohlenhydrate *
■
D
avon Zucker *
■
M
ehrwertige Alkohole
■
S
tärke
■
B
allaststoffe
■
Aber manchmal geht es doch schneller, als man denkt. Am 13. November hat das
BMEL einen 2. Entwurf zur nationalen Umsetzung der Allergenkennzeichnung bei loser
Ware vorgelegt, die sogenannte Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV).
E
iweiß *
■
S
alz *
■
Danach wird die schriftliche, obligatorische Allergenkennzeichnung loser Ware gegenüber
dem ersten Entwurf wesentlich vereinfacht. Gastronomie und Gemeinschaftsverpfleger
haben neben der schriftlichen und elektronischen Information nun auch die Möglichkeit,
mündlich Auskunft über die enthaltenen Allergene in Speisen und Getränken zu geben.
Basis der mündlichen Information muss allerdings eine schriftliche Dokumentation sein,
die leicht zugänglich ist.
V
itamine und Mineralstoffe
In den folgenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, wie die Umsetzung
in der Praxis erfolgt. Es bleibt also weiter spannend, und LMIV wird uns auch
weiterhin beschäftigen.
Bei den mit einem * markierten Angaben handelt es sich um Pflichtangaben,
den sogenannten BIG 7. Alle weiteren Informationen sind freiwillig. Bei Angabe
ist aber die gezeigte Reihenfolge einzuhalten.
1
Alte Kenn
zeichnun
g:
Nähr wert
kennzeich B eispiel für ein Eti
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n u ng u n d
Her vorhe
b u ng d e r
Allergene
.
2
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IV
Neue Ken in Etikett nach LM
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Allergenk
1
er Allerrhebung d
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