KOPFSALAT Ausgabe 21 (01/2015) | Page 5

Schwerpunktthema 5 WAS MUSS BEI DER NÄHRWERTKENNZEICHNUNG BEACHTET WERDEN? STATUS QUO Bis kurz vor Inkrafttreten der LMIV am 13.12.2014 fehlte eine national verbindliche Regelung zur Kennzeichnung von Allergenen bei loser Ware. Ohne sie würden für lose Ware die gleichen Bedingungen gelten wie für verpackte Ware. Ab dem 13. Dezember 2016 sind folgende Angaben in festgelegter Reihenfolge zu machen: ■ ■ Das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) hat im Juli 2014 einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht. Noch Anfang November musste aber davon ausgegangen werden, dass diese Durchführungsverordnung frühestens im Februar 2015 im Bundesrat verabschiedet werden kann. Bis sie in Kraft treten würde, könnten dann noch einmal weitere drei bis fünf Monate vergehen, so dass eine Regelung erst Mitte nächsten Jahres gegriffen hätte. E  nergie / Brennwert * F  ett * ■ G  esättigte Fettsäuren * ■ E  infach ungesättigte Fettsäuren ■ M  ehrfach ungesättigte Fettsäuren ■ K  ohlenhydrate * ■ D  avon Zucker * ■ M  ehrwertige Alkohole ■ S  tärke ■ B  allaststoffe ■ Aber manchmal geht es doch schneller, als man denkt. Am 13. November hat das BMEL einen 2. Entwurf zur nationalen Umsetzung der Allergenkennzeichnung bei loser Ware vorgelegt, die sogenannte Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV). E  iweiß * ■ S  alz * ■ Danach wird die schriftliche, obligatorische Allergenkennzeichnung loser Ware gegenüber dem ersten Entwurf wesentlich vereinfacht. Gastronomie und Gemeinschaftsverpfleger haben neben der schriftlichen und elektronischen Information nun auch die Möglichkeit, mündlich Auskunft über die enthaltenen Allergene in Speisen und Getränken zu geben. Basis der mündlichen Information muss allerdings eine schriftliche Dokumentation sein, die leicht zugänglich ist. V  itamine und Mineralstoffe In den folgenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt. Es bleibt also weiter spannend, und LMIV wird uns auch weiterhin beschäftigen. Bei den mit einem * markierten Angaben handelt es sich um Pflichtangaben, den sogenannten BIG 7. Alle weiteren Informationen sind freiwillig. Bei Angabe ist aber die gezeigte Reihenfolge einzuhalten. 1 Alte Kenn zeichnun g: Nähr wert kennzeich B eispiel für ein Eti kett ohne n u ng u n d Her vorhe b u ng d e r Allergene . 2 ng : nzeichnu IV Neue Ken in Etikett nach LM piel für e B eis nung: ennzeich Allergenk 1 er Allerrhebung d ere Hervo h FettB es o n d nliste durc der Zutate er hat direkt im gene i